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   BGH, 30.01.1951 - V BLw 2/50   

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https://dejure.org/1951,410
BGH, 30.01.1951 - V BLw 2/50 (https://dejure.org/1951,410)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1951 - V BLw 2/50 (https://dejure.org/1951,410)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1951 - V BLw 2/50 (https://dejure.org/1951,410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 124
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Die Berücksichtigung einer offensichtlichen Nichtigkeit des Vertrages im Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der in zahlreichen Entscheidungen die Auffassung vertreten hat, das Landwirtschaftsgericht könne bei einer offensichtlichen Nichtigkeit des Vertrages aus Gründen der Prozeßökonomie die nachgesuchte Genehmigung oder Zustimmung versagen (vgl. z.B. BGHZ 1, 124 = RechtdLandw 1951, 129; ferner Beschluß vom 8. April 1952, V BLw 65/51, RechtdLandw 1952, 300).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren nur eine offensichtliche Nichtigkeit zu berücksichtigen (vgl. z.B. BGHZ 1, 124 = RechtdLandw 1951, 129; ferner Beschluß vom 8. April 1952, V BLw 63/51, RechtdLandw 1952, 300).

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 30. Januar 1951 (V BLw 2/50) dargelegt hat, lassen verschiedene Vorschriften der Höfeordnung die Absicht des Gesetzgebers erkennen, die Höfe denjenigen Familien zu erhalten; von denen sie stammen.
  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50

    Übergehung durch Hofvorerben

    Es ist richtig, dass der Erblasser durch Vereinbarung des Güterstandes der allgemeinen Gütergemeinschaft seinem Hof die Eigenschaft eines Ehegattenerbhofs verschaffen könnte (§ 1 Abs. 1 HöfeO; vgl. auch BGHZ 1, 124 ff und OLG Celle RechtdLandw 1950, 175) und damit für den überlebenden Ehegatten ohne weiteres der ffeg zur Erlangung der Vorerbenstellung gegeben wäre (§ 8 Abs. 1 HöfeO).
  • BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59

    Ausschluß der Erbfolge kraft Höferechts

    Der Senat hat sich dieser Rechtsauffassung in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1951 (V BLw 53/49, BGHZ 1, 116, 120 = RdL 1951, 96, 97) abgeschlossen und sie auch in einem weiteren Beschluß vom 30. Januar 1951 (V BLw 2/50, BGHZ 1, 124, 126) vertreten.
  • BGH, 08.04.1952 - V BLw 63/51

    Rechtsmittel

    Aus diesen Erwägungen ist daran festzuhalten, dass nur offensichtliche Nichtigkeit sowohl im Genehmigungs- wie im Zustimmungsverfahren zu einer Versagung der Genehmigung oder Zustimmung führen kann (OGHZ 2, 303 [308] = RechtdLandw 1950, 12 [13]; BGHZ 1, 124 = RechtdLandw 1951, 129 = DNotz 1951, 343; Schulte, DNotz 1951, 54/5).
  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50
    Das käme nur dann in Frage, wenn sich aus dem Vortrag der Antragstellerin eine offensichtliche Nichtigkeit der Verträge ergäbe (vgl. OGHZ 2, 303 ff [308]; BGHZ 1, 124 = RechtLandw 1915, 129 ff = DNotZ 1951, 343 ff);das ist hier jedoch nicht der Fall.
  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 94/51

    Rechtsmittel

    Dieselbe Auffassung wird für das neue Landwirtschaftsrecht vertreten (OGHZ 2, 303 und die dort angeführten Stellen; BGHZ 1, 124; BGH vom 30. Oktober 1951 V BLw 63/50; vom 8. April 1952 V BLw 63/51).
  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 47/50
    Das könnte dahin führen, daß wegen offensichtlicher Nichtigkeit die Genehmigung zu versagen ist (BGHZ 1, 124 und OGHZ 2, 303 = RechtdLandw 1950, 12/13).
  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 24/51

    Rechtsmittel

    Die von der Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Lange-Wulff, Höfeordnung 3. Aufl. S. 280/81 behandelte Frage, in welchem Umfange eine Nichtigkeit des Übergabevertrages vom Gericht im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BGHZ 1, 124 = RechtdLandw 1951, 130), ist schliesslich auch nicht geeignet, durch den Übergabevertrag oder die Entscheidung des Amtsgerichts ein Recht des Rechtsbeschwerdeführers als beeinträchtigt erscheinen zu lassen, wie bereits dargelegt ist.
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